Herzlich Willkommen

Die IG MedCann ist der Verband der schweizerischen Hersteller von Cannabis-Arzneimitteln. Die IG MedCann begleitet den mitinitiierten politischen Vorstoss der VEREINFACHTEN ABGABE VON MEDIZINALCANNABIS. Dieser wird dazu führen, dass die Patienten ab Mitte 2022 Zugang zu Cannabismedikamenten erhalten, sobald der kompetente behandelnde Arzt dies für richtig hält – ohne Ausnahmebewilligung durch das BAG. Die IG MedCann wird auch zukünftig in Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen, Ärzte- und Apothekenverbänden, Behörden und Krankenkassen mitgestalten an einem guten Umfeld für die Cannabis-Medizin. Cannabis-Medikamente sollen nach den höchsten Standards erforscht, hergestellt, richtig verschrieben, angewendet und wenn möglich auch vergütet werden.

IG MedCann ist Vorstandsmitglied der SGCM (der Schweizerischen Gesellschaft für Cannabis in der Medizin) und engagiert sich dort auf verschiedenen Ebenen, insbesondere im Bereich Politik und Recht. Hierbei ist die Krankenkassenthematik und die zukünftige Rückvergütung der Patienten ein wichtiges Anliegen der IG MedCann sowie der SGCM.

 

Vernehmlassungsantwort 2021

Hier finden Sie die Vernehmlassungsantwort der IG MedCann zum Ausführungsrecht zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes November 2021

Vernehmlassungsantwort 2019

Hier finden Sie die Vernehmlassungsantwort der IG MedCann auf die Änderung des Betäubungsmittelrechts hinsichtlich der vereinfachten Abgabe von Cannabis-Arzneimittel von 2019

Über uns

Gründungsmitglieder

Schweizer Hersteller von Cannabismedikamenten haben die IG MedCann gegründet.
Hänseler AG, Cannapharm AG, VitaPlant AG und Spagyrik Produktions AG sind die Gründer.

Weitere Mitglieder sind: Reyos AG, Linnea AG, Eurovitality, Curaleaf, Pure Holding AG, Swiss Organic Partners AG, PhytoXtract SA

Hier finden Sie die Gründungsstatuten.

IG MedCann ist Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Cannabis in der Medizin (SGCM)

 

UNSERE ZIELE

Verkehrsfähigkeit der Cannabismedikamente als Magistralrezeptur

Die Mitglieder vereint, dass sie Cannabismedikamente herstellen, die in Form der Magistralrezeptur an die Patienten gelangen. Aufgrund der Vielzahl an möglichen Indikationen ist es wichtig, dass das Medikament als Magistralrezeptur verkehrsfähig ist. Auch in Deutschland hat man das erkannt und dahingehend mit einer Gesetzesänderung 2017 ein System etabliert, das die Abgabe der Cannabismedikamente in Form der Magistralrezeptur ermöglicht. Unter der gegenwärtigen gesetzlichen Regelung in der Schweiz ist dies bereits möglich und sollte unbedingt auch unter einer neuen Regelung weiterhin Beachtung finden. In einer Zulassung für ein fertiges Produkt bringt man höchsten drei, vier Indikationen zusammen. Damit einher geht das Problem, dass die Ärzte für viele Anwendungen ausserhalb der zugelassenen Indikation, also off-label, agieren müssen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Cannabismedikamente ein sehr breites, zum Teil noch unentdecktes Spektrum an Anwendungsmöglichkeiten besitzen. Im heutigen Zeitpunkt ist es daher optimal, wenn das laufend wachsende Wissen um die Anwendung dem behandelnden Arzt die Möglichkeit gibt, zu bestimmen, für welche konkrete Beschwerde das Cannabismedikament eingesetzt wird.

WAS SIND CANNABISMEDIKAMENTE?

Als Cannabismedikamente bezeichnen wir verarbeitete Formen des Cannabis, nicht Gras und
Haschisch zum Rauchen. In der Schweiz war es, anders als in Deutschland, immer verboten,
die blossen Cannabis-Blüten (also das «Gras») oder das blosse Harz («Haschisch») zu medizinischen Zwecken abzugeben. Es muss in einer verarbeiteten Form vorliegen. Diese Formen ermöglichen herstellungsseitig eine Standardisierung der relevanten Inhaltsstoffe. Hierbei sprechen wir im Augenblick von THC und CBD. In weiterer Zukunft wird wohl die Standardisierung anderer wichtiger Stoffe der Cannabispflanze hinzukommen.

VORTEILE DER VERARBEITETEN FORMEN DES CANNABIS

Verarbeitete Cannabismedikamente sind einfach dosierbar, was bei den Blüten um einiges
schwieriger wird ist. Die Compliance ist viel besser als bei gerauchten Blüten. Gerade bei
den sogenannten Vollextrakten, also bei Präparaten, die eine Vielzahl von Inhaltsstoffen aus
der Cannabispflanze beinhalten, werden durch den «Entourage-Effekt» zudem viel weniger
Nebenwirkungen beobachtet. Durch die langsamere Resorption über den Magen-Darm-Trakt
ergeben sich kaum psychotrope Effekte. Eine solche Form der Einnahme und der mit dieser
Einnahme erzielten «Resultate» ist zudem für Genussraucher («Kiffer») nicht attraktiv und
wird den Missbrauch auf sehr geringem Niveau halten.


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